Fragen rund um die Schule

Organigramm

Stadtschule Gransee

Koliner Straße 5a

16775 Gransee

Tel: 03306/753 331

E-Mail: sekretariat.111790@lk.brandenburg.de

Rektorin Frau Schlarmann
Konrektorin Frau Hitzer
Sekretärin Frau Wojciechowski, Vertretung Frau Lefevre
Hausmeister Herr Valentin
Lehrerrat Frau Leben
Sozialarbeiterin Frau Merkel
Pädagogische Unterrichtshilfe Frau Werner

Klassenleitung

1a Frau Kleemann 4a Herr Eckfeld
1b Frau Konieczek 4b Frau Mikat
1c Frau Ispir 4c Frau Hitzer
2a Frau Leben 5a Frau Seeger
2b Frau Stöckel 5b Frau Genzmer
2c Frau Erdmann 6a Frau Kintscher
3a Frau Giesel 6b Frau Haensgen
3b Frau Pawletta
3c Frau Kern

Fachkonferenzen

Sprachen Frau Kintscher
Mathematik Frau Kern
Musik Frau Konieczek
Kunst Frau Giesel
Sport Frau Genzmer
Naturwissenschaften und Sachunterricht Frau Stöckel
Gesellschaftswissenschaften, LER, WAT Frau Mikat

Beauftragungen

Datenschutz Frau Unger (Schulamt) datenschutz-schule-np@schulaemter.brandenburg.de
Sicherheit/Brandschutz Frau Mikat, Frau Kintscher, Frau Werner
Öffentlichkeitsarbeit/

Schulhomepage

Frau Stöckel, Frau Wojciechowski
Kita Frau Kleemann

Funktionen

Vorsitzende Schulkonferenz Frau M. Schulz
Vorsitzende Elternkonferenz Frau M. Schulz
Sprecher Schülerkonferenz Elena Herbst Klasse 5a

Mitglieder der Schulkonferenz

Eltern Frau M. Schulz, Frau Ohlmeyer, Herr Schramke,
Lehrkräfte Frau Kern, Frau Kintscher, Frau Schulz, Frau Ispir, Frau Schlarmann
Schüler Elena Herbst, Feli Ulbrich, Miko Werner, Fynn Vogt,

Schul-ABC

A

Aktuelles

Wichtige aktuelle Informationen erfahren Sie auf der Homepage der Schule, an den Aushängen in/vor der Schule und über die Klassenlehrkraft. Bitte kontrollieren Sie dazu regelmäßig Ihre in der Schule hinterlegte E-Mail-Adresse.

 

Anmeldung in der Schule

Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt durch persönliche Vorstellung mindestens eines Erziehungsberechtigten mit dem schulpflichtigen Kind in der Schule. Dazu vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin mit der Schulsekretärin. Diese wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen zur Anmeldung vorgelegt werden müssen.

Aufsicht

Morgens ab 7:35Uhr (bei Regen oder extremer Kälte ab 7:25Uhr) und in den großen Pause werden die Kinder durch Lehrkräfte beaufsichtigt.

AGs

Gibt es an unserer Schule nur auf freiwilliger Basis und wird von engagierten Eltern und Schulpersonal angeboten. Eine Information über mögliche AGs wird schriftlich an die Eltern ausgegeben (Theater, Hausaufgaben, Kunst, Computer, Religion).

B

Beschwerden

Diese sollten grundsätzlich zunächst der betroffenen Lehrkraft vorgetragen werden! Können Unstimmigkeiten nicht ausgeräumt werden, wird erst die Klassenlehrkraft und im letzten Schritt die Schulleitung hinzugezogen. Wenn auch dann noch keine Einigung herbeigeführt werden kann, obliegt es Ihrer Entscheidung, das Staatliche Schulamt Neuruppin als vorgesetzte Dienstbehörde einzuschalten.

 

Beurlaubungen

Wenn ein Kind für bis zu 3 Tagen beurlaubt werden soll, dann beantragen Sie dieses bitte schriftlich mit Begründung bei der Klassenlehrkraft. Nachvollziehbare Gründe können sein: Arztbesuch, Trauerfeiern, besondere Familienfeiern (Hochzeiten). Anträge auf Beurlaubungen für mehr als drei Tage richten Sie bitte an die Schulleitung. Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise dann genehmigt werden, wenn die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde. Der Hinweis auf verbilligte Flüge kann z.B. nicht genehmigt werden.

C

Computer

Dank des Digitalpaktes verfügt unsere Schule mittlerweile über ein Smartboard in jedem Klassenraum, Computerarbeitsplätze und mehrere Klassensätze Tablets.

D

Diebstahl

Die Schule ist gegen Diebstahl versichert. Diebstähle müssen zeitnah im Sekretariat gemeldet werden. Es ist immer gut, wenn bei der Meldung der Kaufbeleg beigefügt werden kann.

E

Einschulungstag

Ist bei uns immer der letzte Samstag in den Sommerferien und findet in der Turnhalle der Stadtschule Gransee statt. Einschulungszeiten: 1a 9.00 Uhr, 1b 10:30Uhr, 1c 12.00Uhr

Elternkonferenz

In einem Schuljahr sollten drei Elternkonferenzen stattfinden. Die Teilnehmer der Elternkonferenzen wurden durch die Elternversammlungen gewählt.

Elternversammlungen

Diese dienen der Information der Klassengemeinsaft. In jedem Schulhalbjahr sollte ein Elternabend stattfinden, zu dem i.d.R. die Elternvertreter/innen in Absprache mit der Klassenlehrkraft einladen.

Elternsprechtag

Im November eines jeden Schuljahres wird bei uns ein Elternsprechtag durchgeführt. Die schriftlichen Informationen sowie organisatorische Hinweise erhalten Sie von uns rechtzeitig.

Elternsprecher

Jede Klasse wählt aus ihrer Mitte 2 Elternsprecher und 2 Vertreter/innen. Die gewählten Elternsprecher nehmen an der Elternkonferenz teil. Sollte die Teilnahme nicht möglich sein, sollte ein Vertreter/eine Vertreterin informiert werden.

 

Erreichbarkeit

Die Erreichbarkeit der Schule und Lehrkräfte finden Sie auf unserer Homepage. Bitte denken Sie immer daran, uns Änderungen in Ihrer Erreichbarkeit zum Wohle Ihres Kindes umgehend mitzuteilen.

EOMV

An unserer Schule gibt es ein Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenkonzept. Dieses regelt den Umgang bei Gewaltvorfällen und Störungen des Unterrichts. Dieses wurde durch die Schulkonferenz beschlossen und befindet sich im Schulprogramm und im Gewaltpräventionskonzept (dieses ist noch unvollständig)

unvollständiges Gewaltpräventionskonzept_Stadtschule

Konzept zu den Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Evangelischer Religionsunterricht

Den Unterricht gestaltet und koordiniert eine externe Lehrkraft. Sollte im Schuljahr Religionsunterricht umgesetzt werden können, werden Sie darüber schriftlich informiert.

 

F

Ferien

Die Termine der Ferien werden vom Bildungsministerium festgelegt.

Förderverein

Zu unserer Schule gehört der Förderverein Große für Kleine e.V. Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen. Weitere Infos finden Sie hier:  Förderverein

Fundsachen

Es ist erstaunlich, was alles in der Schule vergessen wird! Die gefundenen Kleidungsstücke und Turnbeutel werden in den Fundecken auf jeder Etage bis zu den Ferien ausgelegt. Kleinere Fundstücke (Schmuck, Brillen) werden im Sekretariat abgegeben. Schauen Sie bitte persönlich vorbei oder rufen im Sekretariat an, wenn Sie etwas vermissen.

G

Gemeinsamer Unterricht 

In unserer Schule werden Kinder mit und ohne Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht beschult. Darüber hinaus gilt unsere Aufmerksamkeit auch den Schüler und Schülerinnen mit Teilleistungsschwächen.

Gesundes Frühstück

Wir bitten Sie darum, Ihren Kindern gesundes Frühstück mitzugeben. Dies hilft den Kindern beim Lernen und der Konzentration. Dazu gehören Vollkornprodukte, Wasser (!), Obst und Gemüse. Gesüßte Erfrischungsgetränke (Cola, Fanta, Sprite), Chips und Energydrinks haben in der Schule nichts zu suchen!

H

Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und dienen der Festigung und Vertiefung des im Unterricht Erarbeiteten sowie der Vorbereitung auf die Arbeit in den folgenden Unterrichtsstunden.

Der zeitliche Aufwand für die Erledigung der Hausaufgaben bezogen auf den einzelnen Unterrichtstag soll im Durchschnitt in den Jahrgangsstufen 1 und 2     30 Minuten, in den Jahrgangsstufen 3 und 4     45 Minuten, in den Jahrgangsstufen 5 und 6     60 Minuten nicht überschreiten. (Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV-Schulbetrieb – VVSchulB) (brandenburg.de)

Hausmeister

Hausmeister der Stadtschule Gransee ist Herr Valentin. Er ist Angestellter des Schulträgers (Amt Gransee und Gemeinden).

Hausordnung

In unserer Hausordnung regeln wir das Leben miteinander. Die Vorgaben sind von allen an Schule beteiligten Personen (Schülerschaft, Lehrkräfte, Personal, Eltern) einzuhalten.

 

Hitzefrei

An besonders warmen Tagen (an einem repräsentativen Raum in der Schule im 9:30Uhr oder außerhalb des Gebäudes um 10.00 Uhr müssen mind. 25°C sein) gilt an unserer Schule die Regelung Hitzefrei. Unterrichtsschluss ist dann um 11:25 Uhr. Hortkinder, die ab 11:25Uhr angemeldet sind, gehen dann in den Hort (Hortkinder, die später angemeldet sind, werden in der Schule betreut).

 

Hospitationen

Eltern haben nach Anmeldung bei der Lehrkraft die Möglichkeit, am Unterricht teilzunehmen. Die Genehmigung erfolgt unter Berücksichtigung der pädagogischen Situation der Klasse.

I

Informationen beim Fernbleiben (Erkrankung u.Ä.)

Kann Ihr Kind nicht zur Schule kommen, rufen Sie am gleichen Tag bis 7:45Uhr im Sekretariat der Schule an oder schreiben eine E-Mail an das Sekretariat  (ebenfalls bis 7:45Uhr). Bei telefonischer Benachrichtigung ist eine anschließende schriftliche Entschuldigung notwendig (schriftlicher Nachweis für die Klassenlehrkraft).

Die Krankmeldung erfolgt immer über das Sekretariat.

Bei begründetem Zweifel am Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen oder bei Auffälligkeiten im Fernbleiben (immer Montag/Freitag o.Ä.) darf die Klassenlehrkraft in Rücksprache mit der Schulleitung eine ärztliche Bescheinigung anfordern. Wird diese nicht eingereicht, fehlt das Kind „unentschuldigt“. Bei einer Häufung an unentschuldigten Fehltagen wird dies dem Schulamt und Jugendamt gemeldet.

Hausaufgaben und Aufgaben, die während des Fernbleibens vom Unterricht erarbeitet wurden, müssen nach Beschluss der Lehrerkonferenz bei Mitschülern und deren Eltern erfragt werden. Die Lehrkräfte sind nur im Falle einer Quarantäne dazu verpflichtet, Aufgaben schriftlich mitzuteilen.

Informieren Sie uns

  • bei Änderungen der Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • bei Veränderungen bezüglich des Erziehungsrechts
  • wenn Sie Anregungen haben

K

Klassen

In unserer Schule führen wir die Klassen von der ersten bis zur sechsten Jahrgangsstufe. Die Klassen 5 und 6 laufen zweizügig, die Klassen 1, 2, 3 und 4 laufen dreizügig.

 

Klassenräume

Jede Klasse hat ihren eigenen Klassenraum, für den sie verantwortlich ist.

1a Raum 14, 1b Raum 12, 1c Spiegelsaal, 2a Raum 23, 2b Raum 25, 2c Raum 13,

3a Containerraum, 3b Containerraum, 3c Raum 15, 4a Raum 24, 4b Raum 33, 4c Raum 02,

5a Raum 26, 5b Raum 34, 6a Raum 22, 6b Raum 31

Konferenzen

Es gibt an unserer Schule folgende Konferenzen:

  • Klassen- und Versetzungskonferenzen,
  • Fachkonferenzen,
  • Konferenz der Schülersprecher,
  • Konferenz der Elternsprecher,
  • Konferenz der Lehrkräfte und als höchstes Gremium der Schule die
  • Schulkonferenz

 

Kooperationen

Kooperationen sind ein wichtiger und notwendiger Bestandteil des Schulalltages. In der Vorschulphase und der Grundschule sind die Kindertagesstätten ein sehr guter Kooperationspartner. Als schulische Partner pflegen wir gute Kontakte zur Werner-von-Siemens-Schule und dem Strittmatter-Gymnasium Gransee.

Unterstützung erhalten wir darüber hinaus regelmäßig von der Bibliothek Gransee, dem TÜV-Rheinland, der Mittelbrandenburgischen Sparkasse und der Arche.

Zur weiteren Belebung wünschen wir uns weitere interessierte und aktive Kooperationspartner.

Kosten der Eltern

Wir sind bemüht, die Kostenbeteiligung gering zu halten, dennoch sind sie nicht gänzlich zu vermeiden. Pflichtige Kosten (Eigenanteil) entstehen bei den Lehrmitteln. Dies wird durch eine vom Bildungsministerium herausgegebene Verordnung geregelt. Der pflichtige Anteil wird dabei jedes Jahr mit der Materialliste an die Elternhäuser herausgegeben.

Auch im Zusammenhang mit Schulfahrten können Kosten entstehen. Diese müssen vorher in einer Elternversammlung erläutert und beschlossen werden.

Krankheiten

Bei allen ansteckenden Krankheiten (Läuse, Scharlach, Hand-Mund-Fuß, Röteln usw.) muss die Schule umgehend informiert werden. Schicken Sie ihr Kind erst dann wieder in die Schule, wenn es 24 Stunden symptomfrei ist (bei Fieber 48 Stunden).

Unser Tipp: halbkranke Kinder können nicht lernen!

L

Lesen

Lesen ist wichtig! Sie sollten mit Ihrem Kind jeden Tag das Lesen üben. Auch an den Wochenenden und in den Ferien ist dies unerlässlich.

Lehrerrat

Der Lehrerrat ist die Personalvertretung der Lehrkräfte an der Schule. An unserer Schule ist dies derzeit Frau Leben.

Lehrkräfte

Lehrkräfte sind das pädagogische Personal an der Schule. Sie sind Bedienstete des Landes Brandenburg. Zur Zeit sind an unserer Schule als Lehrkräfte im Einsatz: Frau Kintscher, Frau Stöckel, Frau Leben, Frau Haensgen, Herr Eckfeld, Frau Kern, Frau Erdmann, Frau Ispir, Frau Kleemann, Frau Pekrul, Frau Schulz, Frau Johne, Frau Mikat, Frau Giesel, Frau Konieczek, Frau Genzmer, Frau Pawletta, Herr Stölk, Frau Seeger, Frau Rosema, Frau Hitzer und Frau Schlarmann. Weiterhin bekommen wir Unterstützung von Studierenden (Frau Ohagen, Frau Kleindieck, Frau Nowak, Frau Schulz, L., Frau Genzmer, L. und Herr Romag)

Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung ist ein bewusster und planmäßiger pädagogischer Vorgang. Ziel ist die Feststellung des aktuellen Kompetenzniveaus. Die Leistungsbewertung umfasst die Leistungsermittlung, die Leistungsbeurteilung und die Mitteilung des Ergebnisses an die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten. Die Leistungsbewertung ist kein Mittel der Disziplinierung.

Schriftliche Leistungsbewertungen (Klassenarbeiten) müssen eine Woche (7 Tage) im Voraus angekündigt werden. Bei Nichtteilnahme an angekündigten Leistungsbewertungen muss ein ärztliches Attest vorliegen.

M

Mitwirkung

Ohne engagierte Eltern und Familienangehörige wäre Schule nur halb so schön. Vielen Dank an die Unterstützer der Stadtschule Gransee!

Mittagessen

Während der Schulzeit besteht die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, ein Mittagessen einzunehmen. Träger ist ein privates Unternehmen. Die Schule ist hier nicht der Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich bei Problemen direkt an den Essenanbieter (Löwenmenü).

N

Notfall

Für den Fall, dass Ihr Kind einen Unfall erleidet oder während des Schulvormittags erkrankt und Sie selbst nicht erreichbar sind, geben Sie uns bitte eine zweite Telefonnummer an, unter der wir eine Notfallsituation mitteilen können.

O

Organigramm siehe oben

Ordnung (in der Schule und auf dem Schulgelände)

Ordnung muss sein! Seien Sie ein Vorbild für unsere Schüler und Schülerinnen. Müll gehört in die dafür vorgesehenen Eimer. Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

P

Pausen

Pausen sind ein wichtiger Teil der Erholung während der Schulzeit. Dafür stehen den Kindern in den großen Pause folgende Zeiten zur Verfügung: 09:25Uhr bis 9:45Uhr und 11:25Uhr bis 11:50 Uhr.

 

Projekte

Projekte gehören zu einem guten und attraktiven Unterricht. Es gibt verpflichtende Projekte zur Weihnachtszeit, Ostern und am Ende des Schuljahres. Weitere Projekte innerhalb der Klassen werden durch die Klassenlehrkraft organisiert und sind ebenfalls wichtiger Bestandteil der Unterrichtsarbeit.

R

Regeln

Regeln gehören in einer Gemeinschaft dazu. Unsere Schulregeln finden Sie in der Haus/Schulordnung. Klassenregeln werden durch die Klasse gemeinsam mit der Klassenlehrkraft festgelegt.

Wichtige allgemeine Regeln, welche leider immer wieder vergessen werden:

  • Handys, Smartwatches, Tablets u.ä. bleiben während des Schultages aus und haben einen festen Platz in der Schultasche! Sie können bei unerlaubter Benutzung durch die Lehrkraft eingesammelt und für den Rest des Schultages verwahrt werden. In besonders schweren Fällen können die Eltern/Erziehungsberechtigten dazu veranlasst werden, die eingesammelten Gegenstände in der Schule abzuholen.
  • Das Werfen mit Gegenständen (dazu gehört auch Schnee!) ist verboten.
  • Das Fahrradfahren ist auf dem Schulhof nicht gestattet (außer im Rahmen der Radfahrprüfung und begleitet durch eine Lehrkraft).
  • Das Spielen mit der Wasserpumpe auf dem Käsespielplatz ist verboten.
  • Spielzeuge und Kuscheltiere sind in der Schule nicht gestattet. Diese müssen in der Mappe verbleiben. Bei unerlaubtem Benutzen können diese von der Lehrkraft eingesammelt werden. Jede Klasse hat die Möglichkeit, eine eigene Spieltruhe mit Spielgeräten anzulegen. Dies obliegt der Klassenlehrkraft.
  • Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  • Eltern oder andere Angehörige betreten das Schulgebäude nur nach vorheriger Anmeldung oder melden sich direkt im Sekretariat an. Wir müssen wissen, wer sich im Gebäude aufhält. Dies dient dem Schutz Ihrer Kinder! Sollte das Personal Sie ansprechen und fragen, wer Sie sind, können Sie einfach freundlich antworten!
  • Sollte Ihr Kind Probleme mit anderen Kindern haben, informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft (Selbstjustiz ist hier keine Lösung!).

Radfahrprüfung

Mit Unterstützung der Polizei legen die Kinder der Jahrgangsstufe 4 im Frühjahr (April/Mai) die praktische Fahrradprüfung ab. Dabei wird auch die Verkehrssicherheit des Fahrrads geprüft.

Rückmeldungen

Von Lehrkräften:

Innerhalb von drei Werktagen muss eine Lehrkraft auf eine Nachricht von Eltern/Erziehungsberechtigten reagiert haben. Sollte dies nicht der Fall sein, steckt nicht immer böse Absicht dahinter. Mails kommen manchmal nicht an! Melden Sie sich in diesem Fall dann bitte im Sekretariat.

Zum Leistungsstand:

Einen Überblick zum Leistungsstand Ihres Kinder erfolgt nach Absprache in der Lehrerkonferenz immer zu den Herbstferien (Noten- und/oder Verhaltensübersicht), zum Halbjahr in Form der Zeugnisse, zu den Osterferien (Noten- und/oder Verhaltensübersicht) und zu den Endjahreszeugnissen. Darüber hinaus gibt es den Elternsprechtag (November), an dem Sie sich über den aktuellen Stand informieren können. Möchten Sie darüber hinaus Informationen zum Leistungsstand und Verhalten haben, kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Lehrkräfte. Eine Versetzungsgefährdung muss Ihnen 10 Wochen vor Schuljahresende durch die Klassenlehrkraft mitgeteilt werden.

S

Schulbücher

Diese werden am ersten Schultag des Schuljahres ausgeteilt. Bücher sind Schuleigentum, eine Beschädigung dieser kann Kosten verursachen, die die Erziehungsberechtigten tragen müssen.

Schülerausweis und Schulbescheinigung

Jeder Schüler und jede Schülerin hat einen Anspruch auf einen Schülerausweis und eine Schulbescheinigung. Dieser wird nach Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigten gebührenfrei ausgestellt. Bitte melden Sie sich dazu im Sekretariat.

Schülerfahrausweis/Busanträge

Diese müssen beim Landkreis beantragt werden. Die Anträge finden Sie auf unserer Homepage ( siehe Formulare) oder beim Landkreis.

 

Schülervertreter

Ab der Jahrgangsstufe 4 wählt jede Klasse zwei Klassensprecher. Diese sind Mitglied in der Konferenz der Schüler. Eine gute Schule benötigt eine aktive Schülervertretung!

Schulfahrten

Dazu gehören Wandertage, Exkursionen, Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen schulischer Wettbewerbe und Klassenfahrten. Diese müssen nach Anmeldung durch die Lehrkraft von der Elternversammlung und der Schulleitung genehmigt werden und können auch abgelehnt werden. Unterrichtsgänge (z.B. Schulgarten) gehören nicht zu den genehmigungspflichtigen Schulfahrten.

Schulleitung

Die Mitglieder der Schulleitung sind „Lehrkräfte mit besonderer Führungsverantwortung“. Unsere Schulleitung besteht aus Frau Schlarmann als Rektorin und Frau Hitzer als Konrektorin. Gesprächstermine sind vorher zu vereinbaren (per Mail oder telefonisch über das Sekretariat).

Schulprogramm

Das Schulprogramm ist das schriftlich fixierte Planungs- und Steuerungsinstrument und durch die Schulkonferenz beschlossene Handlungskonzept einer Schule. Unser Schulprogramm befindet sich derzeit in der Entwicklung. Das vorläufige, aber noch nicht beschlossene Konzept finden Sie hier Schulprogramm ab 2023 ohne Beschluss

Sekretariat

Unser Sekretariat erreichen Sie wochentags von 7:00 bis 14:00Uhr telefonisch unter der Nummer 03306 751 331. Die Sekretärin ist Angestellte des Trägers (Amt Gransee und Gemeinden). Derzeit ist Frau Lefevre Ihre Ansprechpartnerin. In den Ferien ist das Sekretariat nicht besetzt.

Schulbesuchshund

Jeden Donnerstag besucht uns Daisy mit Ihrer Besitzerin Frau Abé. Zusammen mit den dritten Klassen arbeitet Daisy daran, eine positive Lernatmosphäre zu schaffen. Dabei werden Ängste der Kinder abgebaut, Empathie und Selbstbewusstsein werden geschaffen. Auch die soziale Kompetenz und das Verantwortungsbewusstsein werden dabei geschult. Das Gesundheitsamt Oranienburg unterstützt uns dabei und hat uns den Einsatz von Daisy auch in den ersten Klassen ermöglicht, um den Kindern einen angenehmeren Übergang von Kita zu Schule zu ermöglichen.

Schulsozialarbeit

Unsere Schulsozialarbeiterin ist Frau Merkel. Sie ist Angestellte des Trägers (Amt Gransee und Gemeinden). Ihre Sprechzeiten und Erreichbarkeiten entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Sozialfonds

Allen Schülerinnen und Schülern an Schulen im Land Brandenburg soll es – unabhängig von der sozialen Lage der Eltern und in Ergänzung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes – ermöglicht werden, an kostenpflichtigen schulischen Angeboten und Aktivitäten teilzunehmen. Deshalb gibt es an jeder Schule einen Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler. Bedürftige Eltern wenden sich bitte an die Lehrkraft ihres Kindes oder das Sekretariat. Die Unterstützung erfolgt möglichst unbürokratisch über die Schulträger an die Schulen. Es bedarf lediglich eines Nachweises über z.B. den Erhalt von ALGII, Bürgergeld o.Ä.

T

Teilleistungsschwächen

Als Teilleistungsschwächen definiert man besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. Hierfür besteht kein Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf. Dennoch kann nach Antrag der Eltern ein Nachteilausgleich erfolgen. Bitte sprechen Sie dazu mit der Klassenlehrkraft. Teilleistungsschwächen können von der ersten bis zur vierten Klasse von der Klassenlehrkraft nach Durchführung eines LRS-Tests diagnostiziert werden, ab der fünften Klasse muss dies über die Schulpsychologie nach Antrag der Klassenlehrkraft diagnostiziert werden.

U

Unfall

Ihr Kind ist auf dem Schulweg und während des Unterrichts versichert. Sollte sich während dieser Zeit ein Vorfall ereignen, der einen Arztbesuch erforderlich macht oder machen könnte, teilen Sie dieses bitte im Sekretariat mit, damit eine entsprechende Unfallmeldung angefertigt werden kann.

Unterrichtsfächer

Die zu erteilenden Unterrichtsfächer richten sich nach den Vorgaben des Bildungsministeriums. Folgende Fächer werden an unserer Schule gelehrt: Deutsch (1-6), Mathematik (1-6), Sachunterricht (1-4), Englisch (1-6), Naturwissenschaften (5-6), Gesellschaftswissenschaften (5-6), Wirtschaft-Arbeit-Technik (5), Lebensgestaltung-Ethik-Religion (5-6), Musik (1-6), Kunst (1-6), Sport (1-6).

Untersuchungen

Untersuchungen im Sinne der Schulgesundheitspflege (Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz und Maßnahmen der schulärztlichen und zahnärztlichen Untersuchungen) sind verbindliche Veranstaltungen und werden von den Gesundheitsämtern im Einvernehmen mit der Schule durchgeführt.

V

Variable Ferientage

Diese werden vom Ministerium vorgegeben und Eltern/Erziehungsberechtigten auf der ersten Elternversammlung eines jeden Schuljahres mitgeteilt.

W

Wandertage

Wandertage bereichern den Schulalltag und werden nach Absprache in der Elternversammlung durch die Klassenlehrkraft oder Fachlehrkraft organisiert.

Z

Zeugnisse

Zeugnisse erhalten die Schüler und Schülerinnen zum Schulhalbjahr und zum Schuljahresende. In den Jahrgangsstufen 1 und 2 erfolgt ein „Kompetenzzeugnis“. Ab der Jahrgangsstufe 3 erhalten die Kinder Zensuren.