Organigramm
Stadtschule Gransee
Koliner Straße 5a
16775 Gransee
Tel: 03306/753 331
E-Mail: sekretariat.111790@lk.brandenburg.de
Rektorin | Frau Schlarmann |
Konrektorin | Frau Hitzer |
Sekretärin | Frau Wojciechowski, Vertretung Frau Lefevre |
Hausmeister | Herr Valentin |
Lehrerrat | Frau Leben |
Sozialarbeiterin | Frau Merkel |
Pädagogische Unterrichtshilfe | Frau Werner |
Klassenleitung
1a | Frau Kleemann | 4a | Herr Eckfeld |
1b | Frau Konieczek | 4b | Frau Mikat |
1c | Frau Ispir | 4c | Frau Hitzer |
2a | Frau Leben | 5a | Frau Seeger |
2b | Frau Stöckel | 5b | Frau Genzmer |
2c | Frau Erdmann | 6a | Frau Kintscher |
3a | Frau Giesel | 6b | Frau Haensgen |
3b | Frau Pawletta | ||
3c | Frau Kern |
Fachkonferenzen
Sprachen | Frau Kintscher |
Mathematik | Frau Kern |
Musik | Frau Konieczek |
Kunst | Frau Giesel |
Sport | Frau Genzmer |
Naturwissenschaften und Sachunterricht | Frau Stöckel |
Gesellschaftswissenschaften, LER, WAT | Frau Mikat |
Beauftragungen
Datenschutz | Frau Unger (Schulamt) datenschutz-schule-np@schulaemter.brandenburg.de |
Sicherheit/Brandschutz | Frau Mikat, Frau Kintscher, Frau Werner |
Öffentlichkeitsarbeit/
Schulhomepage |
Frau Stöckel, Frau Wojciechowski |
Kita | Frau Kleemann |
Funktionen
Vorsitzende Schulkonferenz | Frau M. Schulz |
Vorsitzende Elternkonferenz | Frau M. Schulz |
Sprecher Schülerkonferenz | Elena Herbst Klasse 5a |
Mitglieder der Schulkonferenz
Eltern | Frau M. Schulz, Frau Ohlmeyer, Herr Schramke, |
Lehrkräfte | Frau Kern, Frau Kintscher, Frau Schulz, Frau Ispir, Frau Schlarmann |
Schüler | Elena Herbst, Feli Ulbrich, Miko Werner, Fynn Vogt, |
Schul-ABC
A
Aktuelles
Wichtige aktuelle Informationen erfahren Sie auf der Homepage der Schule, an den Aushängen in/vor der Schule und über die Klassenlehrkraft. Bitte kontrollieren Sie dazu regelmäßig Ihre in der Schule hinterlegte E-Mail-Adresse.
Anmeldung in der Schule
Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt durch persönliche Vorstellung mindestens eines Erziehungsberechtigten mit dem schulpflichtigen Kind in der Schule. Dazu vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin mit der Schulsekretärin. Diese wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen zur Anmeldung vorgelegt werden müssen.
Aufsicht
Morgens ab 7:35Uhr (bei Regen oder extremer Kälte ab 7:25Uhr) und in den großen Pause werden die Kinder durch Lehrkräfte beaufsichtigt.
AGs
Gibt es an unserer Schule nur auf freiwilliger Basis und wird von engagierten Eltern und Schulpersonal angeboten. Eine Information über mögliche AGs wird schriftlich an die Eltern ausgegeben (Theater, Hausaufgaben, Kunst, Computer, Religion).
B
Beschwerden
Diese sollten grundsätzlich zunächst der betroffenen Lehrkraft vorgetragen werden! Können Unstimmigkeiten nicht ausgeräumt werden, wird erst die Klassenlehrkraft und im letzten Schritt die Schulleitung hinzugezogen. Wenn auch dann noch keine Einigung herbeigeführt werden kann, obliegt es Ihrer Entscheidung, das Staatliche Schulamt Neuruppin als vorgesetzte Dienstbehörde einzuschalten.
Beurlaubungen
Wenn ein Kind für bis zu 3 Tagen beurlaubt werden soll, dann beantragen Sie dieses bitte schriftlich mit Begründung bei der Klassenlehrkraft. Nachvollziehbare Gründe können sein: Arztbesuch, Trauerfeiern, besondere Familienfeiern (Hochzeiten). Anträge auf Beurlaubungen für mehr als drei Tage richten Sie bitte an die Schulleitung. Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise dann genehmigt werden, wenn die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde. Der Hinweis auf verbilligte Flüge kann z.B. nicht genehmigt werden.
C
Computer
Dank des Digitalpaktes verfügt unsere Schule mittlerweile über ein Smartboard in jedem Klassenraum, Computerarbeitsplätze und mehrere Klassensätze Tablets.
D
Diebstahl
Die Schule ist gegen Diebstahl versichert. Diebstähle müssen zeitnah im Sekretariat gemeldet werden. Es ist immer gut, wenn bei der Meldung der Kaufbeleg beigefügt werden kann.
E
Einschulungstag
Ist bei uns immer der letzte Samstag in den Sommerferien und findet in der Turnhalle der Stadtschule Gransee statt. Einschulungszeiten: 1a 9.00 Uhr, 1b 10:30Uhr, 1c 12.00Uhr
Elternkonferenz
In einem Schuljahr sollten drei Elternkonferenzen stattfinden. Die Teilnehmer der Elternkonferenzen wurden durch die Elternversammlungen gewählt.
Elternversammlungen
Diese dienen der Information der Klassengemeinsaft. In jedem Schulhalbjahr sollte ein Elternabend stattfinden, zu dem i.d.R. die Elternvertreter/innen in Absprache mit der Klassenlehrkraft einladen.
Elternsprechtag
Im November eines jeden Schuljahres wird bei uns ein Elternsprechtag durchgeführt. Die schriftlichen Informationen sowie organisatorische Hinweise erhalten Sie von uns rechtzeitig.
Elternsprecher
Jede Klasse wählt aus ihrer Mitte 2 Elternsprecher und 2 Vertreter/innen. Die gewählten Elternsprecher nehmen an der Elternkonferenz teil. Sollte die Teilnahme nicht möglich sein, sollte ein Vertreter/eine Vertreterin informiert werden.
Erreichbarkeit
Die Erreichbarkeit der Schule und Lehrkräfte finden Sie auf unserer Homepage. Bitte denken Sie immer daran, uns Änderungen in Ihrer Erreichbarkeit zum Wohle Ihres Kindes umgehend mitzuteilen.
EOMV
An unserer Schule gibt es ein Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenkonzept. Dieses regelt den Umgang bei Gewaltvorfällen und Störungen des Unterrichts. Dieses wurde durch die Schulkonferenz beschlossen und befindet sich im Schulprogramm und im Gewaltpräventionskonzept (dieses ist noch unvollständig)
unvollständiges Gewaltpräventionskonzept_Stadtschule
Konzept zu den Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Evangelischer Religionsunterricht
Den Unterricht gestaltet und koordiniert eine externe Lehrkraft. Sollte im Schuljahr Religionsunterricht umgesetzt werden können, werden Sie darüber schriftlich informiert.
F
Ferien
Die Termine der Ferien werden vom Bildungsministerium festgelegt.
Förderverein
Zu unserer Schule gehört der Förderverein Große für Kleine e.V. Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen. Weitere Infos finden Sie hier: Förderverein
Fundsachen
Es ist erstaunlich, was alles in der Schule vergessen wird! Die gefundenen Kleidungsstücke und Turnbeutel werden in den Fundecken auf jeder Etage bis zu den Ferien ausgelegt. Kleinere Fundstücke (Schmuck, Brillen) werden im Sekretariat abgegeben. Schauen Sie bitte persönlich vorbei oder rufen im Sekretariat an, wenn Sie etwas vermissen.
G
Gemeinsamer Unterricht
In unserer Schule werden Kinder mit und ohne Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht beschult. Darüber hinaus gilt unsere Aufmerksamkeit auch den Schüler und Schülerinnen mit Teilleistungsschwächen.
Gesundes Frühstück
Wir bitten Sie darum, Ihren Kindern gesundes Frühstück mitzugeben. Dies hilft den Kindern beim Lernen und der Konzentration. Dazu gehören Vollkornprodukte, Wasser (!), Obst und Gemüse. Gesüßte Erfrischungsgetränke (Cola, Fanta, Sprite), Chips und Energydrinks haben in der Schule nichts zu suchen!
H
Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und dienen der Festigung und Vertiefung des im Unterricht Erarbeiteten sowie der Vorbereitung auf die Arbeit in den folgenden Unterrichtsstunden.
Der zeitliche Aufwand für die Erledigung der Hausaufgaben bezogen auf den einzelnen Unterrichtstag soll im Durchschnitt in den Jahrgangsstufen 1 und 2 30 Minuten, in den Jahrgangsstufen 3 und 4 45 Minuten, in den Jahrgangsstufen 5 und 6 60 Minuten nicht überschreiten. (Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV-Schulbetrieb – VVSchulB) (brandenburg.de)
Hausmeister
Hausmeister der Stadtschule Gransee ist Herr Valentin. Er ist Angestellter des Schulträgers (Amt Gransee und Gemeinden).
Hausordnung
In unserer Hausordnung regeln wir das Leben miteinander. Die Vorgaben sind von allen an Schule beteiligten Personen (Schülerschaft, Lehrkräfte, Personal, Eltern) einzuhalten.
Hitzefrei
An besonders warmen Tagen (an einem repräsentativen Raum in der Schule im 9:30Uhr oder außerhalb des Gebäudes um 10.00 Uhr müssen mind. 25°C sein) gilt an unserer Schule die Regelung Hitzefrei. Unterrichtsschluss ist dann um 11:25 Uhr. Hortkinder, die ab 11:25Uhr angemeldet sind, gehen dann in den Hort (Hortkinder, die später angemeldet sind, werden in der Schule betreut).
Hospitationen
Eltern haben nach Anmeldung bei der Lehrkraft die Möglichkeit, am Unterricht teilzunehmen. Die Genehmigung erfolgt unter Berücksichtigung der pädagogischen Situation der Klasse.
I
Informationen beim Fernbleiben (Erkrankung u.Ä.)
Kann Ihr Kind nicht zur Schule kommen, rufen Sie am gleichen Tag bis 7:45Uhr im Sekretariat der Schule an oder schreiben eine E-Mail an das Sekretariat (ebenfalls bis 7:45Uhr). Bei telefonischer Benachrichtigung ist eine anschließende schriftliche Entschuldigung notwendig (schriftlicher Nachweis für die Klassenlehrkraft).
Die Krankmeldung erfolgt immer über das Sekretariat.
Bei begründetem Zweifel am Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen oder bei Auffälligkeiten im Fernbleiben (immer Montag/Freitag o.Ä.) darf die Klassenlehrkraft in Rücksprache mit der Schulleitung eine ärztliche Bescheinigung anfordern. Wird diese nicht eingereicht, fehlt das Kind „unentschuldigt“. Bei einer Häufung an unentschuldigten Fehltagen wird dies dem Schulamt und Jugendamt gemeldet.
Hausaufgaben und Aufgaben, die während des Fernbleibens vom Unterricht erarbeitet wurden, müssen nach Beschluss der Lehrerkonferenz bei Mitschülern und deren Eltern erfragt werden. Die Lehrkräfte sind nur im Falle einer Quarantäne dazu verpflichtet, Aufgaben schriftlich mitzuteilen.
Informieren Sie uns…
- bei Änderungen der Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- bei Veränderungen bezüglich des Erziehungsrechts
- wenn Sie Anregungen haben
K
Klassen
In unserer Schule führen wir die Klassen von der ersten bis zur sechsten Jahrgangsstufe. Die Klassen 5 und 6 laufen zweizügig, die Klassen 1, 2, 3 und 4 laufen dreizügig.
Klassenräume
Jede Klasse hat ihren eigenen Klassenraum, für den sie verantwortlich ist.
1a Raum 14, 1b Raum 12, 1c Spiegelsaal, 2a Raum 23, 2b Raum 25, 2c Raum 13,
3a Containerraum, 3b Containerraum, 3c Raum 15, 4a Raum 24, 4b Raum 33, 4c Raum 02,
5a Raum 26, 5b Raum 34, 6a Raum 22, 6b Raum 31
Konferenzen
Es gibt an unserer Schule folgende Konferenzen:
- Klassen- und Versetzungskonferenzen,
- Fachkonferenzen,
- Konferenz der Schülersprecher,
- Konferenz der Elternsprecher,
- Konferenz der Lehrkräfte und als höchstes Gremium der Schule die
- Schulkonferenz
Kooperationen
Kooperationen sind ein wichtiger und notwendiger Bestandteil des Schulalltages. In der Vorschulphase und der Grundschule sind die Kindertagesstätten ein sehr guter Kooperationspartner. Als schulische Partner pflegen wir gute Kontakte zur Werner-von-Siemens-Schule und dem Strittmatter-Gymnasium Gransee.
Unterstützung erhalten wir darüber hinaus regelmäßig von der Bibliothek Gransee, dem TÜV-Rheinland, der Mittelbrandenburgischen Sparkasse und der Arche.
Zur weiteren Belebung wünschen wir uns weitere interessierte und aktive Kooperationspartner.
Kosten der Eltern
Wir sind bemüht, die Kostenbeteiligung gering zu halten, dennoch sind sie nicht gänzlich zu vermeiden. Pflichtige Kosten (Eigenanteil) entstehen bei den Lehrmitteln. Dies wird durch eine vom Bildungsministerium herausgegebene Verordnung geregelt. Der pflichtige Anteil wird dabei jedes Jahr mit der Materialliste an die Elternhäuser herausgegeben.
Auch im Zusammenhang mit Schulfahrten können Kosten entstehen. Diese müssen vorher in einer Elternversammlung erläutert und beschlossen werden.
Krankheiten
Bei allen ansteckenden Krankheiten (Läuse, Scharlach, Hand-Mund-Fuß, Röteln usw.) muss die Schule umgehend informiert werden. Schicken Sie ihr Kind erst dann wieder in die Schule, wenn es 24 Stunden symptomfrei ist (bei Fieber 48 Stunden).
Unser Tipp: halbkranke Kinder können nicht lernen!
L
Lesen
Lesen ist wichtig! Sie sollten mit Ihrem Kind jeden Tag das Lesen üben. Auch an den Wochenenden und in den Ferien ist dies unerlässlich.
Lehrerrat
Der Lehrerrat ist die Personalvertretung der Lehrkräfte an der Schule. An unserer Schule ist dies derzeit Frau Leben.
Lehrkräfte
Lehrkräfte sind das pädagogische Personal an der Schule. Sie sind Bedienstete des Landes Brandenburg. Zur Zeit sind an unserer Schule als Lehrkräfte im Einsatz: Frau Kintscher, Frau Stöckel, Frau Leben, Frau Haensgen, Herr Eckfeld, Frau Kern, Frau Erdmann, Frau Ispir, Frau Kleemann, Frau Pekrul, Frau Schulz, Frau Johne, Frau Mikat, Frau Giesel, Frau Konieczek, Frau Genzmer, Frau Pawletta, Herr Stölk, Frau Seeger, Frau Rosema, Frau Hitzer und Frau Schlarmann. Weiterhin bekommen wir Unterstützung von Studierenden (Frau Ohagen, Frau Kleindieck, Frau Nowak, Frau Schulz, L., Frau Genzmer, L. und Herr Romag)
Leistungsbewertung
Die Leistungsbewertung ist ein bewusster und planmäßiger pädagogischer Vorgang. Ziel ist die Feststellung des aktuellen Kompetenzniveaus. Die Leistungsbewertung umfasst die Leistungsermittlung, die Leistungsbeurteilung und die Mitteilung des Ergebnisses an die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten. Die Leistungsbewertung ist kein Mittel der Disziplinierung.
Schriftliche Leistungsbewertungen (Klassenarbeiten) müssen eine Woche (7 Tage) im Voraus angekündigt werden. Bei Nichtteilnahme an angekündigten Leistungsbewertungen muss ein ärztliches Attest vorliegen.
M
Mitwirkung
Ohne engagierte Eltern und Familienangehörige wäre Schule nur halb so schön. Vielen Dank an die Unterstützer der Stadtschule Gransee!
Mittagessen
Während der Schulzeit besteht die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, ein Mittagessen einzunehmen. Träger ist ein privates Unternehmen. Die Schule ist hier nicht der Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich bei Problemen direkt an den Essenanbieter (Löwenmenü).
N
Notfall
Für den Fall, dass Ihr Kind einen Unfall erleidet oder während des Schulvormittags erkrankt und Sie selbst nicht erreichbar sind, geben Sie uns bitte eine zweite Telefonnummer an, unter der wir eine Notfallsituation mitteilen können.
O
Organigramm siehe oben
Ordnung (in der Schule und auf dem Schulgelände)
Ordnung muss sein! Seien Sie ein Vorbild für unsere Schüler und Schülerinnen. Müll gehört in die dafür vorgesehenen Eimer. Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
P
Pausen
Pausen sind ein wichtiger Teil der Erholung während der Schulzeit. Dafür stehen den Kindern in den großen Pause folgende Zeiten zur Verfügung: 09:25Uhr bis 9:45Uhr und 11:25Uhr bis 11:50 Uhr.
Projekte
Projekte gehören zu einem guten und attraktiven Unterricht. Es gibt verpflichtende Projekte zur Weihnachtszeit, Ostern und am Ende des Schuljahres. Weitere Projekte innerhalb der Klassen werden durch die Klassenlehrkraft organisiert und sind ebenfalls wichtiger Bestandteil der Unterrichtsarbeit.
R
Regeln
Regeln gehören in einer Gemeinschaft dazu. Unsere Schulregeln finden Sie in der Haus/Schulordnung. Klassenregeln werden durch die Klasse gemeinsam mit der Klassenlehrkraft festgelegt.
Wichtige allgemeine Regeln, welche leider immer wieder vergessen werden:
- Handys, Smartwatches, Tablets u.ä. bleiben während des Schultages aus und haben einen festen Platz in der Schultasche! Sie können bei unerlaubter Benutzung durch die Lehrkraft eingesammelt und für den Rest des Schultages verwahrt werden. In besonders schweren Fällen können die Eltern/Erziehungsberechtigten dazu veranlasst werden, die eingesammelten Gegenstände in der Schule abzuholen.
- Das Werfen mit Gegenständen (dazu gehört auch Schnee!) ist verboten.
- Das Fahrradfahren ist auf dem Schulhof nicht gestattet (außer im Rahmen der Radfahrprüfung und begleitet durch eine Lehrkraft).
- Das Spielen mit der Wasserpumpe auf dem Käsespielplatz ist verboten.
- Spielzeuge und Kuscheltiere sind in der Schule nicht gestattet. Diese müssen in der Mappe verbleiben. Bei unerlaubtem Benutzen können diese von der Lehrkraft eingesammelt werden. Jede Klasse hat die Möglichkeit, eine eigene Spieltruhe mit Spielgeräten anzulegen. Dies obliegt der Klassenlehrkraft.
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Eltern oder andere Angehörige betreten das Schulgebäude nur nach vorheriger Anmeldung oder melden sich direkt im Sekretariat an. Wir müssen wissen, wer sich im Gebäude aufhält. Dies dient dem Schutz Ihrer Kinder! Sollte das Personal Sie ansprechen und fragen, wer Sie sind, können Sie einfach freundlich antworten!
- Sollte Ihr Kind Probleme mit anderen Kindern haben, informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft (Selbstjustiz ist hier keine Lösung!).
Radfahrprüfung
Mit Unterstützung der Polizei legen die Kinder der Jahrgangsstufe 4 im Frühjahr (April/Mai) die praktische Fahrradprüfung ab. Dabei wird auch die Verkehrssicherheit des Fahrrads geprüft.
Rückmeldungen
Von Lehrkräften:
Innerhalb von drei Werktagen muss eine Lehrkraft auf eine Nachricht von Eltern/Erziehungsberechtigten reagiert haben. Sollte dies nicht der Fall sein, steckt nicht immer böse Absicht dahinter. Mails kommen manchmal nicht an! Melden Sie sich in diesem Fall dann bitte im Sekretariat.
Zum Leistungsstand:
Einen Überblick zum Leistungsstand Ihres Kinder erfolgt nach Absprache in der Lehrerkonferenz immer zu den Herbstferien (Noten- und/oder Verhaltensübersicht), zum Halbjahr in Form der Zeugnisse, zu den Osterferien (Noten- und/oder Verhaltensübersicht) und zu den Endjahreszeugnissen. Darüber hinaus gibt es den Elternsprechtag (November), an dem Sie sich über den aktuellen Stand informieren können. Möchten Sie darüber hinaus Informationen zum Leistungsstand und Verhalten haben, kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Lehrkräfte. Eine Versetzungsgefährdung muss Ihnen 10 Wochen vor Schuljahresende durch die Klassenlehrkraft mitgeteilt werden.
S
Schulbücher
Diese werden am ersten Schultag des Schuljahres ausgeteilt. Bücher sind Schuleigentum, eine Beschädigung dieser kann Kosten verursachen, die die Erziehungsberechtigten tragen müssen.
Schülerausweis und Schulbescheinigung
Jeder Schüler und jede Schülerin hat einen Anspruch auf einen Schülerausweis und eine Schulbescheinigung. Dieser wird nach Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigten gebührenfrei ausgestellt. Bitte melden Sie sich dazu im Sekretariat.
Schülerfahrausweis/Busanträge
Diese müssen beim Landkreis beantragt werden. Die Anträge finden Sie auf unserer Homepage ( siehe Formulare) oder beim Landkreis.
Schülervertreter
Ab der Jahrgangsstufe 4 wählt jede Klasse zwei Klassensprecher. Diese sind Mitglied in der Konferenz der Schüler. Eine gute Schule benötigt eine aktive Schülervertretung!
Schulfahrten
Dazu gehören Wandertage, Exkursionen, Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen schulischer Wettbewerbe und Klassenfahrten. Diese müssen nach Anmeldung durch die Lehrkraft von der Elternversammlung und der Schulleitung genehmigt werden und können auch abgelehnt werden. Unterrichtsgänge (z.B. Schulgarten) gehören nicht zu den genehmigungspflichtigen Schulfahrten.
Schulleitung
Die Mitglieder der Schulleitung sind „Lehrkräfte mit besonderer Führungsverantwortung“. Unsere Schulleitung besteht aus Frau Schlarmann als Rektorin und Frau Hitzer als Konrektorin. Gesprächstermine sind vorher zu vereinbaren (per Mail oder telefonisch über das Sekretariat).
Schulprogramm
Das Schulprogramm ist das schriftlich fixierte Planungs- und Steuerungsinstrument und durch die Schulkonferenz beschlossene Handlungskonzept einer Schule. Unser Schulprogramm befindet sich derzeit in der Entwicklung. Das vorläufige, aber noch nicht beschlossene Konzept finden Sie hier Schulprogramm ab 2023 ohne Beschluss
Sekretariat
Unser Sekretariat erreichen Sie wochentags von 7:00 bis 14:00Uhr telefonisch unter der Nummer 03306 751 331. Die Sekretärin ist Angestellte des Trägers (Amt Gransee und Gemeinden). Derzeit ist Frau Lefevre Ihre Ansprechpartnerin. In den Ferien ist das Sekretariat nicht besetzt.
Schulbesuchshund
Jeden Donnerstag besucht uns Daisy mit Ihrer Besitzerin Frau Abé. Zusammen mit den dritten Klassen arbeitet Daisy daran, eine positive Lernatmosphäre zu schaffen. Dabei werden Ängste der Kinder abgebaut, Empathie und Selbstbewusstsein werden geschaffen. Auch die soziale Kompetenz und das Verantwortungsbewusstsein werden dabei geschult. Das Gesundheitsamt Oranienburg unterstützt uns dabei und hat uns den Einsatz von Daisy auch in den ersten Klassen ermöglicht, um den Kindern einen angenehmeren Übergang von Kita zu Schule zu ermöglichen.
Schulsozialarbeit
Unsere Schulsozialarbeiterin ist Frau Merkel. Sie ist Angestellte des Trägers (Amt Gransee und Gemeinden). Ihre Sprechzeiten und Erreichbarkeiten entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Sozialfonds
Allen Schülerinnen und Schülern an Schulen im Land Brandenburg soll es – unabhängig von der sozialen Lage der Eltern und in Ergänzung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes – ermöglicht werden, an kostenpflichtigen schulischen Angeboten und Aktivitäten teilzunehmen. Deshalb gibt es an jeder Schule einen Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler. Bedürftige Eltern wenden sich bitte an die Lehrkraft ihres Kindes oder das Sekretariat. Die Unterstützung erfolgt möglichst unbürokratisch über die Schulträger an die Schulen. Es bedarf lediglich eines Nachweises über z.B. den Erhalt von ALGII, Bürgergeld o.Ä.
T
Teilleistungsschwächen
Als Teilleistungsschwächen definiert man besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. Hierfür besteht kein Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf. Dennoch kann nach Antrag der Eltern ein Nachteilausgleich erfolgen. Bitte sprechen Sie dazu mit der Klassenlehrkraft. Teilleistungsschwächen können von der ersten bis zur vierten Klasse von der Klassenlehrkraft nach Durchführung eines LRS-Tests diagnostiziert werden, ab der fünften Klasse muss dies über die Schulpsychologie nach Antrag der Klassenlehrkraft diagnostiziert werden.
U
Unfall
Ihr Kind ist auf dem Schulweg und während des Unterrichts versichert. Sollte sich während dieser Zeit ein Vorfall ereignen, der einen Arztbesuch erforderlich macht oder machen könnte, teilen Sie dieses bitte im Sekretariat mit, damit eine entsprechende Unfallmeldung angefertigt werden kann.
Unterrichtsfächer
Die zu erteilenden Unterrichtsfächer richten sich nach den Vorgaben des Bildungsministeriums. Folgende Fächer werden an unserer Schule gelehrt: Deutsch (1-6), Mathematik (1-6), Sachunterricht (1-4), Englisch (1-6), Naturwissenschaften (5-6), Gesellschaftswissenschaften (5-6), Wirtschaft-Arbeit-Technik (5), Lebensgestaltung-Ethik-Religion (5-6), Musik (1-6), Kunst (1-6), Sport (1-6).
Untersuchungen
Untersuchungen im Sinne der Schulgesundheitspflege (Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz und Maßnahmen der schulärztlichen und zahnärztlichen Untersuchungen) sind verbindliche Veranstaltungen und werden von den Gesundheitsämtern im Einvernehmen mit der Schule durchgeführt.
V
Variable Ferientage
Diese werden vom Ministerium vorgegeben und Eltern/Erziehungsberechtigten auf der ersten Elternversammlung eines jeden Schuljahres mitgeteilt.
W
Wandertage
Wandertage bereichern den Schulalltag und werden nach Absprache in der Elternversammlung durch die Klassenlehrkraft oder Fachlehrkraft organisiert.
Z
Zeugnisse
Zeugnisse erhalten die Schüler und Schülerinnen zum Schulhalbjahr und zum Schuljahresende. In den Jahrgangsstufen 1 und 2 erfolgt ein „Kompetenzzeugnis“. Ab der Jahrgangsstufe 3 erhalten die Kinder Zensuren.